GLEICHSTELLUNGS-, VIELFALT- UND INKLUSIONSRICHTLINIE

ELVTR setzt sich dafür ein, Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion zu fördern.

Unser Ziel ist es, dass unsere Belegschaft, einschließlich der beauftragten Ausbilder*innen, eine wahre Repräsentation aller Bevölkerungsgruppen und unserer Kund*innen darstellt und dass jedes Teammitglied sich respektiert fühlt und sein Bestes geben kann.

ELVTR verpflichtet sich auch dazu, diskriminierungsfreie Dienstleistungen für Kund*innen oder die Öffentlichkeit bereitzustellen.

Der Zweck dieser Politik ist es:

  • Gleichheit, Fairness und Respekt für alle in unserem Beschäftigungsverhältnis, unabhängig davon, ob es sich um befristete, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung handelt, unabhängig von ihrem Standort oder Vertrags-/Arbeitnehmerstatus zu gewährleisten
  • ungesetzliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, nationaler oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion, Familienstand, Behinderung, Veteranenstatus, Staatsbürgerschaft, Elternstatus, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck zu verhindern
  • allen Formen ungesetzlicher Diskriminierung entgegenzuwirken und diese zu vermeiden, einschließlich Entlohnung und Sozialleistungen, Arbeits- und Vertragsbedingungen, Umgang mit Beschwerden und Disziplinarmaßnahmen, Kündigung, Entlassung, Freistellung für Eltern, Anträgen auf flexible Arbeitszeit und Auswahl für Beschäftigung, Beförderung, Ausbildung oder andere Entwicklungsmöglichkeiten.

ELVTR verpflichtet sich:

  • Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz zu fördern, da dies bewährte Praxis ist und geschäftlich Sinn macht.
  • Eine Arbeitsumgebung ohne Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und ungesetzliche Diskriminierung zu schaffen, in der Würde und Respekt für alle gefördert werden und individuelle Unterschiede und Beiträge aller Mitarbeiter*innen anerkannt und geschätzt werden.
    Diese Verpflichtung beinhaltet die Schulung von Manager*innen und allen anderen Mitarbeiter*innen über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Gleichstellungs-, Vielfalts- und Inklusionspolitik. Die Verantwortung umfasst, dass sich Mitarbeiter*innen so verhalten, dass die Organisation gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten bietet und Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und ungesetzliche Diskriminierung verhindert werden. Alle Mitarbeiter*innen sollten verstehen, dass sowohl sie als auch ihre Arbeitgeber*in für Handlungen von Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und ungesetzlicher Diskriminierung während ihrer Beschäftigung gegenüber Kolleg*innen, Kund*innen, Lieferant*innen und der Öffentlichkeit haftbar gemacht werden können.
  • Beschwerden über Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und ungesetzliche Diskriminierung von Kolleg*innen, Kund*innen, Lieferant*innen, Besucher*innen, der Öffentlichkeit und anderen im Rahmen der Aktivitäten der Organisation ernst zu nehmen. Solche Handlungen werden als Fehlverhalten gemäß den Beschwerde- und/oder Disziplinarverfahren der Organisation behandelt, und geeignete Maßnahmen werden ergriffen. Besonders schwerwiegende Beschwerden können eine grobe Pflichtverletzung darstellen und zu einer fristlosen Kündigung führen.
    Darüber hinaus kann sexuelle Belästigung sowohl eine Angelegenheit der Arbeitnehmerrechte als auch eine strafrechtliche Angelegenheit sein, wie bei Vorwürfen sexueller Übergriffe.
  • Allen Mitarbeiter*innen Möglichkeiten zur Schulung, Entwicklung und beruflichen Weiterentwicklung anzubieten, damit sie ihr volles Potenzial entfalten können und ihre Talente und Ressourcen vollständig genutzt werden, um die Effizienz der Organisation zu maximieren.
  • Entscheidungen bezüglich der Mitarbeiter*innen basieren auf Verdienst (mit Ausnahme von notwendigen und begrenzten Ausnahmen und Ausnahmeregelungen gemäß den geltenden Vorschriften).
  • Beschäftigungs- und Vertragspraktiken und -verfahren bei Bedarf zu überprüfen, um Fairness sicherzustellen, und diese sowie die Richtlinie entsprechend den gesetzlichen Änderungen anzupassen.
  • Die Zusammensetzung der Belegschaft in Bezug auf Informationen wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion oder Glauben und Behinderung zu überwachen, um Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion zu fördern und die Ziele und Verpflichtungen der Gleichstellungs-, Vielfalts- und Inklusionspolitik zu erfüllen. Die Überwachung umfasst auch die Bewertung, wie die Gleichstellungs-, Vielfalts- und Inklusionspolitik und etwaige unterstützende Maßnahmen in der Praxis funktionieren, jährliche Überprüfungen sowie die Berücksichtigung und Ergreifung von Maßnahmen zur Behebung von Problemen.

Einzelheiten zu den Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Organisation können unter info.de@elvtr.com angefordert werden. Hierzu gehört auch, an wen sich ein Teammitglied bei einer Beschwerde wenden sollte.

Die Inanspruchnahme der Beschwerde- und/oder Disziplinarverfahren der Organisation beeinflusst nicht das Recht einer Mitarbeiter*in, innerhalb von drei Monaten nach der behaupteten Diskriminierung eine Klage bei einem Arbeitsgericht einzureichen.